Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Wasserburger Landstraße, Bajuwarenstraße, Ri. Westen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 69 km/h mit PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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