1Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Münchweiler, Gem. Münchweiler, B 10, Walmersbach, km 1,1, FR Landau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 143 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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