Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, Höhe km 269,530, FR Bremen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 129 km/h mit ESO Einseitensensor 3.0 mit Bild. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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