Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Murnau, Burggraben Höhe Hs.-Nr. 20 um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit  Einseitensensor ES8.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Vordruck Verwarnung / Anhörung

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