Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der A 7, Ri. Füssen, im Abschnitt 740, bei km 4.500 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 25,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS4.5 mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3, Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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