Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat,§ 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid über 115,00 €

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