Der erforderliche Abstand wurde in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2,300 bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 22,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 90,00 €
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid
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