Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Station 0,638 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 92 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT stat. Geschw. festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm übersandte Zeugenfragebogen

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