Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuenburg, auf der BAB 5, bei km 790,500, Basel-Karlsruhe ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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