Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Neuenstein auf der BAB 7, bei km 356,150, Kassel – Frankfurt überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 144 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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