Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neufarn, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 1060, bei km 9,941 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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