Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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