Durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 03.04.2016 in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat,  § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen

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