Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Offenbach, außerhalb geschlossener Ortschaften, auf der BAB 3, bei km 183,3, Fahrtrichtung Würzburg um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto ergab 48 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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