Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Paderborn, Detmolder Straße, Höhe Nr 394, FR Bad Lippspringe mit 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 47 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Paderborn übersandt.

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