Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ratingen, auf der BAB 3, bei km 92,275, RF OB mit 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 130 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.

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