Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Reichertshofen, auf der A 9, im Abschnitt 980, bei km 4.625 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erhob 160,00 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot
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