Bei einer Geschwindigkeit von 92 km/h wurde der erforderliche Abstand von 46,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rieste, BAB 1, km 202,852, RF Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
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