Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottendorf, auf der Bundesautobahn A 7, Ri. Kassel, im Bereich von km 6,4, im Abschnitt 260 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor – mobil – ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 34 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung des Betroffenen

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