Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Runkel-Steeden, auf der L 3063, in Höhe Einfahrt Rosengartenstraße, in Richtung Runkel ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 74 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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