Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.01.2016 in Saarbrücken-Malstatt, Lebacher Landstraße, in Fahrtrichtung A 1 mit 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt.Mit Geschwindigkeitsmessanlage LIVETEC XV3 A wurden mit Beweisfoto 83 km/h dokumentiert.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken
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