Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.01.2016  in Saarbrücken-Malstatt, Lebacher Landstraße, in Fahrtrichtung A 1  mit 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt.Mit Geschwindigkeitsmessanlage LIVETEC XV3 A wurden mit Beweisfoto 83 km/h dokumentiert.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken

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