Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Samtal, auf der A 1, Gemarkung Salmtal, FR Koblenz, bei km 113,9 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 140 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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