Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schnelldorf, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 440, km 2,895 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt. Bußgeld: 75,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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