Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,300, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Messung mit Lasergerät mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, §4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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