Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Lasergerät mit Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Anhörung im Bußgeldverfahrern
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