Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3, Richtung Passau, im Abschnitt 1280, bei km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung, Video,Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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