Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2.251, FR Dömitz . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 stat. Geschw. 78 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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