Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2.251, FR Dömitz  mit 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 330 stat. Geschw.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandt.

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