Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,1, FR Hockenheim um 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto ergab 139 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandte Vordruck Anhörung

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