Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,150, FR Koblenz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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