Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift  außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung

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