Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Nord, Heilbronner Straße, 70, FR Türlenstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässigen 40 km/h, um 19 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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