Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Sulzbach, A 8, vor Sulztalbrücke, Rtg. Zweibrücken um 47 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 147 km/h. Beweismittel: Einseitensensormessverfahren ES 3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Vordruck Anhörung

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