Der erforderliche Abstand wurde in Teublitz, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 72,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, mit Video,Foto festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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