Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Trier, Stadt Trier, Konrad-Adenauer-Brücke die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 69 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Trier übersandte Anhörungsbogen
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