Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waiblingen-Hegnach, L 1142, Neckarstr. n. Einm. Hauptstr., FR Remseck die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 41 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 11 km/h und führte zu einer Verwarnung mit Erhebung von 50,00 € Verwarnungsgeld

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Waiblingen übersandte Verwarnung / Anhörung

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