Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Waldbrunn, auf der Bundesautobahn A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 360, km 2,046 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidirgkeit

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