Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,42 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Walpernhain, auf der BAB 9, Rtg. München, bei km 167.5 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videoaufzeichnung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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