Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wangen, BAB 96, km 21,070, München – Lindau mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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