Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 03.04.2016 in Weibersbrunn, auf der BAB 03, Richtung Passau/Linz, Ab. 260, St.2298, Rohrbachbrücke um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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