Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Weinböhla, Dresdener Straße, i. H. Kindergarten, Ri. Coswig. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV 3 59 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Meißen übersandte Vordruck Anhörung

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