Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, OT Nordenstadt, A 66, km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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