Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Windorf, auf der A 3, FR Passau, Abschnitt 1340, km 3.050 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video und Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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