Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wolfsburg, auf der K 114, FR Westen um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed, Messprotokoll, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wolfsburg
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