Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Worms, Nibelungenring, ehem.  Einmündung Liebfrauenring, FR Rheinbrücken die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 86 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Worms übersandte Zeugenfragebogen

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