Bei einer Geschwindigkeit von 178 km/h wurde der erforderliche Abstand von 89,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dietmannsried, auf der A 7, Ri. Füssen, im Abschnitt 1060, in Höhe km 6,700 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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