Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rieste, auf der BAB 1, beim km 202,852, Richtungsfahrbahn Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt, Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erließ Bußgeldbescheid

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