Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, auf dem Rankackerweg 47 um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Verwarnung / Anhörung
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