Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, auf dem Rankackerweg 47 um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Verwarnung / Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”