Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Zwickau, OT Oberrothenbach, auf der Altenburger Straße 58/60, FR Zwickau um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 35,00 € erhoben. Festgestellt wurden 48 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Zwickau übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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